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versicherung

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Versicherungssumme im Todesfall

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Was ist eine Risikolebensversicherung? Wozu ist sie gut? Was ist zu beachten? Wichtige Antworten finden Sie hier.

Was genau ist eine Risikolebensversicherung?

Bei der RLV wird das eigene Leben für einen frei wählbaren Zeitraum und einer frei wählbaren Summe versichert. Stirbt man während der Vertragslaufzeit, erhalten die Hinterbliebenen diese Versicherungssumme im vollen Umfang ausgezahlt. Die Risikolebensversicherung dient also dazu, Familie, Angehörige und wichtige Bezugspersonen im eigenen Todesfall vor Schulden und Armut zu schützen.
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In der Regel versichert man das eigene Leben, bezugsberechtigt sind die Erben. Diese kann man auf Wunsch auch vertraglich benennen. Bei der Restschuldversicherung versichert man ebenfalls das eigene Leben, das Geld erhält im Todesfall allerdings die Bank zur Tilgung eines ausstehenden Kredits. Bei der verbundenen RLV versichern zwei Partner(innen) je das Leben der / des anderen. Stirbt eine der zwei Personen, ist die andere bezugsberechtigt.

Die Deckungssumme ist der Betrag, mit dem Sie das eigene Leben versichern und die Summe, die im Ernstfall an Angehörige ausgezahlt wird. Wie hoch die Summe sein soll, hängt davon ab, inwiefern Dritte finanziell von Ihnen abhängig sind. Sind Sie die / der Hauptverdiener(in) Ihrer Familie und haben Nachwuchs, der noch nicht auf eigenen Beinen steht, sollten Sie die Summe entsprechend hoch wählen. Ratsam ist eine Summe in Höhe des drei- bis fünffachen Bruttojahreseinkommens. Dient die Versicherung der Absicherung einer Baufinanzierung entspricht die Deckungssumme dem Kreditbetrag.
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Versichert werden ein oder auch zwei Leben. Das einzige Risiko, dass die RLV versichert, ist also der Tod. Tritt dieser während der Vertragslaufzeit ein, erhalten die Hinterbliebenen eine vorab vereinbarte Versicherungssumme.

Die Risikolebensversicherung ist sehr preiswert und auch für Personen mit geringem Einkommen bezahlbar. Erhältlich ist sie schon für weniger Euro im Monat – trotz hoher Versicherungssummen von 200.000 Euro oder mehr und Laufzeiten über Jahrzehnte hinweg. Derartig günstig ist sie deshalb, weil nur das Risiko Tod wird versichert wird. Überlebt man das Ende der Vertragslaufzeit, hat man keinerlei Anspruch auf die Versicherungssumme oder eine Rückerstattung der Beiträge.
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Die Laufzeit der Risikolebensversicherung ist oft auf ein oder zwei Jahrzehnte angelegt. Sie sollte so gewählt werden, dass Ihre Angehörigen am Ende der Laufzeit voraussichtlich selbst für sich sorgen können – etwa durch den Eintritt ins Rentenalter oder die eigene Berufstätigkeit der dann erwachsenen Kinder. Handelt es sich um eine Restschuldversicherung zur Kreditabsicherung, entspricht die Versicherungslaufzeit meist dem der Kredittilgung. Denn sobald Sie schuldenfrei sind, benötigen Sie auch die Restschuldversicherung nicht mehr.
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Man unterscheidet zwischen drei Arten der Risikolebensversicherung. Die klassische Variante ist die Absicherung des eigenen Lebens als Hinterbliebenenschutz für Partner(in), Kinder oder sonstige geliebte Menschen. Bei der verbundenen Risikolebensversicherung versichern Geschäftspartner(innen) je das Leben des anderen. Stirbt einer der beiden Individuen, erhält das andere die Versicherungssumme ausgezahlt. Die Restschuldversicherung dient der Absicherung eines Kredits und ist für viele Finanzinstitute die Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrags über Großkredite wie Baufinanzierungen. Im Todesfall der / des Kreditnehmer(in) erhält die Bank den noch ausstehenden Kreditbetrag direkt von der Versicherung. Da der rückzuzahlende Kredit mit zunehmender Tilgung sinkt, verringert sich auch die Versicherungssumme und somit oft auch die Beitragszahlung. Deswegen wird diese Versicherung auch fallende Risikolebensversicherung genannt.
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Da die Risikolebensversicherung das Risiko eines Todesfalls versichert, möchten die Anbieter sich vorher über den Gesundheitszustand der Antragsteller(innen) informieren. Dies geschieht anhand eines Fragebogens. Gefragt wird beispielsweise nach Vorerkrankungen, aber auch nach riskanten Berufen und Hobbys. Dachdecker haben so ein höheres Unfallrisiko als Büroangestellte. Hobbys wie Schachspielen bergen geringere Verletzungsgefahren als Tauchen oder Surfen. Auch der Tabak- und Alkoholkonsum ist für die RLV relevant. In der Regel reicht die Beantwortung des Fragebogens aus. Die Anbieter behalten sich aber das Recht vor, Arztauskünfte einzuholen. In jedem Fall sollten alle Antworten doppelt überprüft werden. Wird auch nur eine Frage versehentlich falsch beantwortet, ist der komplette Versicherungsschutz auf Dauer gefährdet, selbst wenn die inkorrekte Antwort nichts mit der Todessache zu tun hatte. Mehr dazu finden Sie hier »

Dabei gilt, je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger fallen auch die Versicherungsbeiträge aus.

Da Rauchen gesundheitsschädlich ist, muss man dies im Fragebogen angeben. Meist gilt man als Nichtraucher(in), sobald man ein Jahr tabakfrei gelebt hat. Selbst wer als Gelegenheitsraucher nur eine Handvoll Zigaretten pro Jahr raucht, muss dies angeben, andernfalls riskiert man im Ernstfall den gesamten Versicherungsschutz. Beginnt man erst während der Vertragslaufzeit mit dem Rauchen, ist es wichtig, die Versicherung darüber zu informieren, andernfalls droht ebenfalls der Verlust des Versicherungsschutzes.

Die Beiträge für klassische, verbundene und fallende Risikolebensversicherungen können Sie in Ihrer Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen von der Einkommenssteuer absetzen. Insgesamt gilt für Vorsorgeaufwendungen dabei ein jährlicher Höchstbetrag von 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige. Auch andere Beiträge zählen dazu, etwa die für Unfall-, Haftpflicht-, Renten- und Lebensversicherungen. Ob man die Beiträge absetzen kann, hängt also davon ab, in wie viel andere Vorsorgeprodukte man parallel bezieht und wie viel diese jährlich kosten.

Da bei dieser Kombination zwei Risiken versichert werden, verteuern sich die Beiträge. Kündigt man den Vertrag, fallen gleichzeitig Hinterbliebenenschutz und BU-Schutz weg. Insbesondere bei der BU-Versicherung sollte man zudem einzelne Klauseln genau untersuchen, da die Versicherung sehr komplex ist. Oft entscheiden Details darüber, ob man im Fall der Berufsunfähigkeit Leistungsansprüche hat. Interessieren Sie sich für diese Kombi-Verträge, sollten Sie sich vorab genauestens informieren und Tarife und Anbieter vergleichen.

Das kommt auf die Umstände an. Je nachdem wie hoch die Summe ist und wer diese gegebenenfalls erhält, müssen Erbschaftssteuern gezahlt werden. Für Ehepartner(innen) und eigene Kinder gelten sehr hohe Freigrenzen, so dass die Summe im Zweifelsfall nicht besteuert wird. Anders sieht das bei nichtehelichen Partner(innen), sonstigen Angehörigen und Bezugspersonen aus. Je nach Summenhöhe und Beziehung zur / zum Verstorbenen wird das Geld mit je unterschiedlichen Sätzen besteuert. Umgehen kann man dies, indem man in einer verbundenen Risikolebensversicherung je das Leben des Partners versichert.
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Abgesichert durch das Leben

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