Was ist eine Risikolebensversichung?

Was ist bei der Risikolebensversicherung eigentlich so riskant?

Eine Risikolebensversicherung ist durch die geringen Beiträge sinnvoll wenn es um die reine Absicherung einer Familie geht, indem beim Tod des Ernährers die Hinterbliebenen nicht in finanzielle Not geraten. Als Sicherheitsleistung wird sie von Geldinstituten genutzt, um im Todesfall des Schuldners geliehenes Geld zurück zu bekommen.

Eine Frage, die schon der Name der Versicherungsform aufwirft. Man muss nicht täglich mit seinem Leben spielen, um ein guter Kandidat für den Abschluss einer Risikolebensversicherung zu sein. Und dass selbst der Tod mit dem Leben bezahlt werden muss, ist ein Fakt. Doch wer trägt nach dem eigenen Ableben die Kosten, die zu Lebzeiten entstanden sind? Damit Familien und Angehörige nicht neben der Trauer nicht auch noch finanzielle Not ins Haus stehen, haben schlaue Köpfe die Risikolebensversicherung ins Leben gerufen. Eine Absicherung, die - wenn man sie einmal genauer unter die Lupe nimmt - schon Sinn macht.

Das Risiko dieser Versicherungsform liegt in erster Linie bei der Versicherungsgesellschaft. Die muss nämlich - bei genauerer Betrachtung der Vertragsklauseln - die vereinbarte Todesfallleistung auszahlen, selbst wenn der Versicherungsnehmer erst kurze Zeit in den Topf eingezahlt hat. Aber es würde diese Form der Absicherung nicht geben, wenn es sich auch für die Gesellschaft nicht doch in irgendeiner Art und Weise lohnen würde. Ein großer Teil der abgeschlossenen Verträge kommt schließlich nie zur Auszahlung. Das liegt einzig und allein daran, dass die Risikolebensversicherung nicht nur zur Absicherung von Hinterbliebenen genutzt wird.

Wer sich einmal von seiner Bank oder Sparkasse Geld geliehen hat, ist mit dem Ablauf der "Kreditverhandlung" bereits vertraut. Neben dem Beratungsgespräch müssen Fragen beantwortet und Formulare ausgefüllt und unterschrieben werden. Immer mit im Stapel liegt dabei ein Antrag zur Risikolebensversicherung. Sie schützt einzig und allein den Geldgeber davor, den geliehenen Betrag auch bei Ableben des Kredit- oder Hypothekennehmers zurück zu bekommen.

Übrigens verläuft mit der letzten geleisteten Rate auch die abgeschlossene Risikolebensversicherung im Sande. Und wer einmal einen Kredit vorzeitig zurückgezahlt hat, hat sich vielleicht auch schon gewundert, dass er ein paar Euro aus dem Versicherungstopf zurück bekommen hat. Praktisch und auch von Jahr zu Jahr günstiger wird die Form der Risikolebensversicherung, bei der die Leistung mit der Zeit abnimmt. Je weniger Geld mit dem Tod des Kreditnehmers benötigt wird, desto günstiger werden die Jahresbeiträge der Versicherung.

Die Beiträge für eine Risikolebensversicherung sind im Vergleich zur Leistung eher gering. Trotz allem gibt es auf dem Versicherungsmarkt eine große Anzahl von Anbietern und somit auch eine große Abweichung von Jahresbeiträgen. Ein 30-Jähriger Nichtraucher könnte sich beispielsweise bei einer Laufzeit über zehn Jahren und einer Todesfallleistung von 50.000 Euro bereits für rund 36 Euro jährlich versichern. Der teuerste Anbieter verlangt für die gleiche Leistung rund 73 Euro.

Unterschieden wird bei der Risikolebensversicherung nicht nur beim Geschlecht, sondern auch bei der Frage des Rauchens, das ja bekanntlich nicht gerade gesundheitsfördernd ist und deshalb ein erhöhtes Risiko darstellt. Der 30-Jährige Raucher müsste für 50.000 Euro innerhalb der zehn Jahre Versicherungsdauer mit Beiträgen zwischen 45 und 79 Euro etwas tiefer in die Tasche greifen.

Günstiger wird es für Frauen. 30-jährige Nichtraucherinnen müssten bei der gleichen Versicherungsleistung nur zwischen 28 und 52 Euro hinblättern. Sind sie allerdings nikotinabhängig, wird es auch für sie mit Beiträgen zwischen 33 und 54 Euro ein wenig teurer.

Übrigens: Schummeln lohnt in diesem Fall nicht. Der Versicherungsnehmer ist bei fast allen Versicherungsgesellschaften verpflichtet, eine nachträgliche Genusssucht mitzuteilen. Sollte nach seinem Ableben raus kommen, dass er seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, stellt dies einen Vertragsbruch dar und die Gesellschaft muss die Leistung nicht erbringen!

Aber es geht auch noch ein wenig günstiger! Gerade für Ehepaare bieten die meisten Gesellschaften auch "Risikolebensversicherungen auf verbundene Leben" an. Wie der Name schon sagt, werden die Ehepartner mit dem Tausch der Ringe auch für die Anbieter der Risikolebensversicherung verbunden und können sich einen Vertrag teilen. Sollte das Lebenslicht eines der Partner erlöschen, bekommt der hinterbliebene Ehegatte die vertraglich vereinbarte Summe ausgezahlt.

Das zeigt sich auch im Beitrag: Zwei 30 Jahre alte Lebenspartner müssten für eine Leistung von 50 000 Euro innerhalb von zehn Jahren lediglich zwischen 67 und 124 Euro im Jahr zahlen. Es ist auf jeden Fall ratsam, sich auch diese Möglichkeit im Vorfeld einmal auszurechnen.

Die Gesellschaften haben sich zum Thema Risikolebensversicherungen aber auch eine Reihe spezielle Tarife ausgedacht und bieten diese an. Sie können in Kapital bildende Lebensversicherungen umgewandelt oder mit einer Berufsunfähigkeitsrente verbunden werden. Allerdings sollte man sich hier genauer informieren. Wer einmal darüber nachdenkt, was aus ihm wird, wenn er seine Arbeit nicht mehr verrichten kann, verschwendet keinesfalls einen Gedanken. Und die Berufsunfähigkeit ist auf jeden Fall auch ein Informationsgespräch wert.

Fazit: Risikolebensversicherungen dienen der reinen Absicherung. Wer eine Familie gründet oder gerade mit finanzieller Hilfe eine Zukunft aufbaut, sollte über den Abschluss dieser Versicherungsform nachdenken. Sie dient in ihrer eigentlichen Form nicht der Kapitalbildung sondern stellt einzig und allein eine Sicherheitsleistung dar.