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Versicherungssumme im Todesfall

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Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung muss hoch genug sein, um die Gehaltslücke zu kompensieren, die durch den Tod eines Familienmitgliedes entsteht und bestehenden Schulden abzusichern. Wenn die Versicherung als Restschuldversicherung für ein Hypothekendarlehen gedacht ist, sollte sie mindestens die Darlehenssumme decken.

Familiengründung, Hausbau, Selbstständigkeit – mit diesen und vergleichbaren Entscheidungen erfüllen sich Menschen ihre Lebensträume. Gleichzeitig geht es darum, die Familie oder die beruflichen Errungenschaften so gut wie möglich abzusichern, auch über den eigenen Tod hinaus. Eine Risikolebensversicherung mildert oder kompensiert zumindest die finanziellen Folgen eines Todesfalls. Damit die Versicherung diesen Zweck erfüllen kann, muss die Entscheidung über die Höhe der Versicherungssumme gut abgewogen werden.

Absicherung beim Hauskauf / Baufinanzierung

Die beiden wichtigsten Gründe für den Abschluss einer Risikolebensversicherung sind die finanzielle Absicherung von Familienangehörigen oder von Finanzierungen für den Todesfall. Als Sicherheit für einen Hypothekenkredit und andere größere Darlehen werden Risikolebensversicherungen als Restschuldversicherung durch die Banken in der Regel explizit gefordert und sind eine Voraussetzung dafür, dass der Kreditvertrag überhaupt zustande kommt.

Eine Risikolebensversicherung erbringt ihre Leistung ausschließlich, wenn der Versicherte verstirbt. In diesem Fall wird die vereinbarte Versicherungssumme an die im Vertrag begünstigten Personen oder an die gesetzlichen Erben ausgezahlt. Begünstigte einer Risikolebensversicherung können natürliche Personen ebenso wie Unternehmen und Institutionen – beispielsweise Banken – sein. Die Todesfallsumme wählt der Versicherungsnehmer nach seinen individuellen Anforderungen aus. Nach der Versicherungssumme sowie der Laufzeit des Vertrages richten sich die Prämien für den Todesfallschutz. Durch die im Vergleich zu Kapitallebensversicherungen günstigen Tarife sind schon mit relativ geringen Beiträgen höhere Versicherungssummen möglich.

Die Versicherungssumme für den Hinterbliebenenschutz

Als Faustformel für eine Risikolebensversicherung als Hinterbliebenenschutz gilt eine Versicherungssumme, die das Drei- bis Fünffache des Brutto-Jahreseinkommens beträgt. Familien mit kleineren Kindern und Alleinerziehende sollten sich bei der Wahl der Versicherungssumme am mindestens am fünffachen Brutto-Jahreseinkommen orientieren, für Familien mit älteren Kindern sowie kinderlose Paare ist eine Orientierung am dreifachen Jahreseinkommen empfehlenswert.

Exakter lässt sich die erforderliche Summe durch eine langfristige Bedarfskalkulation ermitteln. Hier fließen alle Kosten ein, die den überlebenden Familienangehörigen pro Jahr entstehen. Wichtig ist auch eine Prognose, welches Vermögenswerte und welches laufende Einkommen der Familie nach dem Todesfall zur Verfügung stehen, wie die beruflichen sowie finanziellen Perspektiven des überlebenden Partners sind und welcher jährliche Betrag erforderlich ist, um die entstandene Gehaltslücke zu schließen. Natürlich spielt hier auch der Zeitfaktor eine Rolle: Wie lange müsste das Geld aus der Risikolebensversicherung reichen, damit die Familie ihren Lebensstandard im Wesentlichen halten kann. Auch vorhandene Schulden müssen abgesichert werden. Aus diesen Überlegungen ergibt sich schließlich die Höhe der Versicherungssumme für den Todesfall.

Geschäftspartner, die sich durch eine Risikolebensversicherung absichern wollen, kalkulieren mit der Summe der Verbindlichkeiten sowie mit dem finanziellen Aufwand, den sie für die Reorganisation des Geschäftsbetriebes nach einem Todesfall und dem Aufbau neuer Partnerschaften hätten.

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Absicherung von:
  • Familie
  • Krediten
  • Baufinanzierung
Versicherungssumme im Todesfall

Absicherung der Eherfrau / des Ehemannes

Viele Versicherungsnehmer sind der Meinung, dass eine Risikolebensversicherung nur für den Hauptverdiener abgeschlossen werden muss. Sicher besteht hier ein besonders dringender Versicherungsbedarf – schließlich ist der Wegfall des Gehalts des Haupt- oder Alleinverdieners für die Familie direkt existenzbedrohend. Eine Risikolebensversicherung abschließen sollte jedoch auch der Partner, der sich vor allem um Kinderbetreuung und Familienarbeit kümmert. Vor allem, wenn jüngere Kinder im Haushalt leben und die Mutter stirbt, hat der berufstätige Vater meist nur zwei Möglichkeiten: Entweder er organisiert eine Haushaltshilfe, die teuer werden kann – oder er reduziert seine eigene Arbeitszeit.

Absicherung eines Konsumentenkredites

Falls die Risikolebensversicherung als Restschuldversicherung für eine Finanzierung dient, sollte die Versicherungssumme mindestens die Höhe der Restschuld des Darlehens decken. Bei Krediten, die vor weniger als zehn Jahren aufgenommen wurden, ist es besser, eine Todesfallsumme zu vereinbaren, die zehn bis 15 Prozent über der verbleibenden Darlehenssumme liegt. Wenn nach dem Todesfall eine vorzeitige Tilgung des Kredites erfolgen soll, erheben die Banken bis zum zehnten Laufzeitjahr eine Vorfälligkeitsentschädigung in dieser Größenordnung, um die entgangenen Zinsen zu kompensieren.

Gleichbleibende oder fallende Todesfallsumme?

Versicherungsnehmer, die eine Risikolebensversicherung abschließen, können im Hinblick auf die Versicherungssumme zwischen verschiedenen Verlaufsmodellen wählen. Am häufigsten entscheiden sie sich für eine gleichbleibende Todesfallsumme über die gesamte Laufzeit der Versicherung. Für den Hinterbliebenenschutz ist vor allem diese Variante sinnvoll, um eine bedarfsgerechte Absicherung zu garantieren. Zwar gilt eine konstante Versicherungssumme als die teuerste Variante der Risikolebensversicherung – in der Praxis gibt es jedoch auch hierfür sehr günstige Tarife, so dass die Beitragsunterschiede zu Angeboten mit fallender Todesfallsumme nur wenig ins Gewicht fallen und keinesfalls den Ausschlag für die Versicherungsauswahl geben sollten.

Für reine Restschuldversicherungen ist eine fallende Versicherungssumme dagegen die bessere und günstigere Lösung. Hier gibt es drei verschiedene Möglichkeiten – bei den ersten beiden fallen auch Sondertilgungen des Darlehens ins Gewicht:

  • Die Versicherungssumme und der Kredit werden direkt gekoppelt. Einmal pro Jahr wird sie an die verbleibende Darlehenssumme angepasst.
  • Fallende Versicherungssumme für Annuitätendarlehen (Darlehen mit konstanten Raten): Die Senkung der Todesfallsumme trägt der während der Laufzeit des Kredites schneller werdenden Tilgung und der sinkenden Zinsbelastung Rechnung. Anfangs fällt die Todesfallsumme nicht oder nur sehr langsam, im weiteren Verlauf der Darlehenstilgung reduziert sie sich immer stärker.
  • Linear fallende Versicherungssumme: Die Todesfallsumme wird jährlich um einen bestimmten Betrag gesenkt. Dieses Modell eignet sich für Darlehen mit festen Tilgungsplänen. In der Praxis spielen Risikolebensversicherungen mit linear fallenden Versicherungssummen nur eine untergeordnete Rolle.

Auch bei der Festlegung der Versicherungssumme für Restschuldversicherungen darf eine eventuell anfallende Vorfälligkeitsentschädigung nicht vergessen werden.

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Risikolebensversicherungen mit steigenden Versicherungssummen

Bei Risikolebensversicherungen mit einer steigenden Dynamik wird die Versicherungssumme einmal jährlich mit einem prozentualen Aufschlag nach oben angepasst. Dieses Verlaufsmodell soll sicherstellen, dass die Absicherung für den Todesfall der Einkommensentwicklung des Versicherten entspricht. Sinnvoll ist es naturgemäß nur für den Hinterbliebenenschutz oder für die Absicherung von Geschäftspartnern durch eine Risikolebensversicherung.

Die Alternative zu einer solchen Dynamik ist ein Versicherungsvertrag, der eine Nachversicherungsgarantie enthält. Sie ermöglicht spätere Anpassungen der Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung – beispielsweise nach einer Eheschließung, der Geburt von Kindern oder dem Immobilienerwerb.

Eine dieser beiden Varianten sollte jeder Vertrag über eine Risikolebensversicherung enthalten, um Unterversicherungen oder Vertragskündigungen und Neuabschlüsse wegen einer zu niedrigen Versicherungssumme zu vermeiden.

Schutz vor der Schuldenfalle

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