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Versicherungssumme im Todesfall

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Die Gesundheitsprüfung bei der Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung gehört zu den Lebensversicherungen und sichert Hinterbliebene im Todesfall der Versicherungsnehmerin / des Versicherungsnehmers finanziell ab. Die ausbezahlte Versicherungssumme kann auch dazu verwendet werden, ein laufendes Darlehen, eine Immobilienfinanzierung oder einen Kredit zu bedienen. Auf diese Weise wendet die Risikolebensversicherung im Ernstfall eine drohende Privatinsolvenz und / oder eine Zwangsversteigerung einer Immobilie ab. Hinterbliebene werden folglich vor einem finanziellen Fiasko geschützt.

Vor Abschluss eines Versicherungsvertrages über eine Risikolebensversicherung verlangt der Versicherungsgeber in verschiedenen Fällen zu seiner Absicherung eine Gesundheitsprüfung, mit der er bereits vorhandene gesundheitliche Risiken abklären möchte.

Dies geschieht in der Regel durch schriftliche Beantwortung eines Fragenkatalogs. Einzelne Versicherer haben dabei unterschiedliche Fragebögen, bewerten einzelne Risiken je anders und haben folglich auch unterschiedliche Beitragssätze und Aufnahmekriterien. Üblich sind allgemeine Fragen nach riskanten Berufen wie Dachdecker und Sportarten wie Free-Climbing oder dem Alkohol- und Zigarettenkonsum. Gefragt wird oft auch nach Gewicht, Körpergröße und dem letzten Arztbesuch. Dann wird es spezieller und es folgen Fragen zu bestehenden Krankheitsbildern wie zurückliegenden Herzinfarkten, Tumoren, HIV-Erkrankungen oder Diabetis, zu Erkrankungen der Atemwegsorgane, organischen Beschwerden und Nervenleiden.

Eine einzige inkorrekte Antwort auf dem Fragebogen gefährdet dauerhaft den gesamten Versicherungsschutz

Auch wenn einzelne Antworten bei Vertragsabschluss meist nicht überprüft werden, ist die wahrheitsgemäße Beantwortung essentiell. Verschweigt man dem Versicherer beispielsweise, dass man täglich fünf Zigaretten raucht, riskiert man, dass die Deckungssumme im Ernstfall nicht ausgeschüttet wird, selbst wenn der Tod nicht mit dem Zigarettenkonsum in Zusammenhang stand, sondern andere Gründe hatte. Das gilt auch, wenn Gesundheitsfragen nur versehentlich falsch beantwortet wurden. Um Fehler zu vermeiden, lohnt es sich in manchen Fällen für Sie, die Fragen gemeinsam mit einem Arzt durchzugehen, der sich mit den Fachbegriffen für einzelne Krankheitsbilder genauestens auskennt und Ihre Krankenakte kennt.

Bedeutung der Selbsttötungsklausel im Versicherungsvertrag

Psychische Erkrankungen und Depressionen sind aus Sicht der Versicherungsunternehmen ebenfalls Risiken, da fallabhängig eine erhöhte Suizidgefahr bestehen könnte. Im Falle des Selbstmords der Versicherungsnehmerin / des Versicherungsnehmers haben die Hinterbliebenen deshalb in der Regel keinen Anspruch auf die Versicherungsleistung. Oftmals besteht nicht einmal ein Anspruch auf eine Rückerstattung der bereits gezahlten Versicherungsbeiträge. Generell gibt es zwischen einzelnen Risikolebensversicherern unterschiedliche Klauseln bezüglich Suizid und Suizidgefahr von (potentiellen) Kundinnen und Kunden.

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Die einzelnen Anbieter für Risikolebensversicherungen bewerten unterschiedliche Gesundheitsrisiken je anders und haben deswegen verschiedene Tarifpreise und auch Aufnahmekriterien. Wird eine potentielle Kundin / ein Kunde aufgrund einer Vorerkrankung von Anbieter A abgewiesen, heißt das nicht unbedingt, dass Anbieter B das auch tut.

Vorlage ärztlicher Atteste ist die Ausnahme

In der Regel entscheiden die Versicherer bereits anhand des ausgefüllten Fragebogens, ob sie potentiellen Kundinnen oder Kunden einen Vertrag zukommen lassen. Allerdings behalten die Versicherungsunternehmen sich das Recht vor, die behandelnden Ärzte der Antragssteller(innen) zu konsultieren und um detaillierte Auskunft zu bitten.

Gesundheitsprüfung entscheidend für Beitragskalkulation

Einfluss auf die Beitragsbildung haben nicht nur die Versicherungssumme, Vertragslaufzeit und das Alter bei Vertragsabschluss, sondern auch der Gesundheitszustand und riskante Hobbys / Berufe. Ein Büroangestellter, der weder raucht noch Extremsportarten betreibt, wird deshalb voraussichtlich weniger zahlen, als ein rauchender Dachdecker und Kite-Surfer. Bei der Bewertung einzelner Risiken haben die Versicherer je unterschiedliche Standards, individuelle Benachteiligungen sind deshalb ausgeschlossen.

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