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Versicherungssumme im Todesfall

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Arten von Risikolebensversicherungen

Die Risikolebensversicherung dient dem fiannziellen Schutz der Hinterbliebenen im eigenen Todesfall. Doch nicht alle RLV sind gleich. Vielmehr gibt es verschiedene Arten für jeweilige Bedürfnisse und Lebenslagen Man unterscheidet drei Varianten:

  • die klassische Risikolebensversicherung
  • die verbundene Risikolebensversicherung
  • die fallende Risikolebensversicherung

Gemeinsamkeiten der drei Varianten von Risikolebensversicherungen

Bei allen drei Formen der Risikolebensversicherung handelt es sich um einen reinen Todesfallschutz, sie versichern also alle nur ein Risiko: den Tod eines Individuums. Bei allen Varianten erhalten (individuell bestimmbare) Begünstigte im Todesfall des Individuums eine Geldsumme ausbezahlt. Die Höhe dieser Versicherungssumme und die Länge der Vertragslaufzeit kann man je den persönlichen Bedürfnissen anpassen. Generell eignen sich bei allen Formen lange Laufzeiten über mehrere Jahrzehnte und Versicherungssummen im sechsstelligen Euro-Bereich. Die Beitragszahlungen sind bei allen Arten tendenziell niedrig, allerdings gibt es feine Unterschiede. Die geringen Beiträge erklären sich dadurch, dass mit der RLV kein Kapital gebildet wird. Tritt der Versicherungsfall nicht ein, hat man keinerlei Leistungsansprüche. Auch die Beiträge werden nach Ablauf der Laufzeit nicht zurückerstattet.

Warum gibt es überhaupt verschiedene Arten der Risikolebensversicherung?

Mit der Risikolebensversicherung stellt man sicher, dass Hinterbliebene im Fall des eigenen Ablebens keine finanzielle Not leiden oder Schulden abzahlen müssen.

Mit der Risikolebensversicherung stellt man sicher, dass Hinterbliebene im Fall des eigenen Ablebens keine finanzielle Not leiden oder Schulden abzahlen müssen. Welche Form der Risikolebensversicherung geeignet ist, hängt davon ab, wer genau die Versicherungssumme im eigenen Todesfall erhalten soll, denn es gibt je unterschiedliche steuerliche Bestimmungen: Ist die Deckungssumme für die Partnerin, den Partner oder den eigenen Nachwuchs bestimmt? Handelt es sich um sonstige Angehörige und Bezugspersonen? Oder soll die Deckungssumme den Fortbestand des eigenen Unternehmens garantieren? Relevant ist auch, ob mit der Versicherungssumme im Ernstfall Kredite abbezahlt werden sollen.

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Welche Art der Risikolebensversicherung für Sie persönlich geeignet ist, hängt davon ab, wem Sie die Deckungssumme im Ernstfall geben möchten. Für Ehepaare, Kinder und sonstige Bezugspersonen gelten je verschiedene Steuersätze.

Klassische Risikolebensversicherung

Sie eignet sich insbesondere, wenn Sie als allein- oder hauptverdienende Ihrer Familie die Kinder und Partner(in) fianziell absichern möchten.

Bei dieser meistgenutzen Variante versichert eine Person das eigene Leben für einen bestimmten Zeitraum mit einer bestimmten Summe. Trotz hoher Versicherungssummen von etwa 200.000 Euro und Laufzeiten von 20 Jahren kostet die Versicherung nur wenige Euro im Monat. Insbesondere jüngere, gesunde Versicherungsnehmer(innen) zahlen geringe Beiträge. Die RLV ist deswegen auch für junge Familien ohne großes Einkommen bezahlbar.

Sind Sie verheiratet oder leben in einer eingetragenen Partnerschaft, muss die geliebte Person im Ernstfall erst ab einer Deckungssumme von über 500.000 Euro Erbschaftsteuern zahlen, für den Nachwuchs gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro (Stand 2016).

Verbundene Risikolebensversicherung

Sie eignet sich für die je gegenseitige Versicherung der Leben von zwei Individuen, die privat oder geschäftlich Paare bilden.

Dieses Modell wird als Partnervertrag abgeschlossen, bei der zwei Personen je das Leben der / des anderen für einen bestimmten Zeitraum versichern. Stirbt einer der im Versicherungsvertrag benannten Personen, fällt die Versicherungssumme der / dem überlebenden Person zu. Die vereinbarte Versicherungsleistung wird nur einmal ausbezahlt. Deswegen sind die Beiträge je nach Alter und Gesundheit der Versicherten sogar noch günstiger als zwei Einzelverträge.

Dieses Modell ist für Ehepaare eine Option, aber auch für nicht verheiratete Paare und Geschäftspartner(innen). Menschen, die ohne eingetragene Partnerschaft zusammenleben oder gemeinsam ein Unternehmen begründen, umgehen im Ernstfall die Erbschaftssteuer, da ihnen weniger hohe Freibeträge zustehen als Ehepaaren.

Restschuldversicherung

Diese Variante wird als Absicherung für Großkredite genutzt, beispielsweise für Baufinanzierungen, Immobilienkredite oder auch teure Autokredite.

Wie bei der klassischen RLV versichern Sie das eigene Leben. Im Gegensatz zu den anderen RLV-Modellen fällt die Versicherungssumme im Ernstfall an den Kreditgeber, Hinterbliebene erhalten höchstens Überschüsse. Die Laufzeit entspricht dem der Kreditabzahlung, die Deckungssumme dem Kreditbetrag. Letzterer sinkt mit zunehmender Kredittilgung. Folglich sinken oft auch die RLV-Beiträge. Die Restschuldversicherung nennt man deshalb auch fallende Risikolebensversicherung.

Banken verlangen bei Großkrediten zuweilen den Abschluss einer RLV. Sie haben dafür Kooperationen mit Versicherern und bieten die Restschuldversicherung als Kredit-Zusatzbaustein an. Dadurch wird der Kredit oft unverhältnismäßig teuer. Sie haben deshalb das Recht, eigenständig eine separate RLV zu suchen.

Fazit: Verschiedene Arten der Risikolebensversicherung passend zu individuellen Lebenslagen

Zwischen den verschiedenen Varianten der Risikolebensversicherung gibt es viele Gemeinsamkeiten. Je nachdem, aus welchen Gründen Sie eine RLV abschließen möchten und wer davon profitieren soll, sind dabei je andere Formen vorteilhaft. Ein kostenloser, unverbindlicher Vergleich hilft Ihnen dabei, die für Sie passenden Angebote zu filtern.

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