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Versicherungssumme im Todesfall

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Was kostet eine Risikolebensversicherung?

Die wichtigsten Kriterien für die Auswahl einer Lebensversicherung sind ein auf die persönliche Lebensplanung zugeschnittener Versicherungsschutz sowie die Kosten, die dafür fällig werden. In die Berechnung der Prämien für eine Risikolebensversicherung fließt eine Vielzahl von Faktoren ein.

Generell gilt, dass die Beiträge für Risikolebensversicherungen im Vergleich zu Kapitallebensversicherungen günstig sind. Sie sind reine Risikoversicherungen ohne Kapitalsparplan. Die Leistung des Versicherers wird nur dann erbracht, wenn das versicherte Risiko – also der Tod der versicherten Person – während der Laufzeit des Vertrages tatsächlich eintritt. Die Preisunterschiede zwischen den Policen können – bei im Wesentlichen identischen Leistungen – jedoch erheblich sein.

Hohe Preisunterschiede zwischen den Policen

Im Jahr 2015 stellte die Stiftung Finanztest in ihrer bislang letzten umfassenden Untersuchung von Risikolebensversicherungen fest, dass ein Versicherungsnehmer, der sich für den teuersten Tarif auf dem Markt entscheidet, rund viermal mehr zahlt als im günstigsten Tarif. Ein 35-jähriger Nichtraucher, der eine Risikolebensversicherung über 250.000 Euro mit 25-jähriger Laufzeit abschließt, zahlte im günstigsten Tarif dafür 176 Euro jährlich, im teuersten Tarif wurden dagegen 754 Euro fällig.

Versicherungssumme und Laufzeit

Die Höhe der Versicherungssumme ist der wichtigste Einflussfaktor für die Kosten der Police. Für hohe Versicherungssummen zahlen die Versicherten auch eine entsprechend hohe Prämie. Neben den Kosten für die Risikosumme fließen in den Monats- bzw. Jahresbeitrag außerdem Verwaltungskosten sowie der Gewinnaufschlag des Versicherungsunternehmens ein. Pro abgesichertem Euro sind die Kosten für höhere Versicherungssummen günstiger, da der Anstieg der Verwaltungskosten und Gewinnaufschläge nicht linear erfolgt.

Ein weiterer wesentlicher Faktor, nachdem sich die Prämienhöhe richtet, ist die Laufzeit des Vertrages. Bis zum Alter von 50 Jahren ist das Sterberisiko vergleichsweise gering, danach steigt es sprunghaft an. Bei Versicherungsverträgen mit gleichbleibender Laufzeit und konstanten Prämien zahlen junge Versicherte in Relation zur Risikowahrscheinlichkeit also einen höheren Beitrag als in späteren Jahren. Zudem staffeln die Versicherer ihre Tarife nach der Laufzeit bzw. dem Lebensalter zum Zeitpunkt des Auslaufens des Vertrages: Eine Absicherung bis zum Eintritt des gesetzlichen Rentenalters ist deutlich teurer als eine Police mit einer Laufzeit bis zum 55. oder 60. Lebensjahr. Viele Anbieter setzen für Risikolebensversicherungen ein Höchstalter von 70 oder – seltener – 75 Jahren fest. Nach dem 75. Geburtstag steigt statistisch gesehen das Sterberisiko rapide an, eine klassische Risikolebensversicherung ist nach dem Erreichen dieser Altersgrenze nicht mehr möglich.

Zum Teil bieten die Assekuranzen Policen mit risikoadäquaten Beitragsmodellen an. Wenn eine Risikolebensversicherung in jungen Jahren abgeschlossen wird, sind die Beiträge aufgrund des geringen Sterberisikos zunächst besonders günstig. Zusammen mit dem Lebensalter steigen sie später sukzessive an.

Vor dem Vertragsabschluss für eine Risikolebensversicherung ist empfehlenswert, im Hinblick auf Laufzeit und Versicherungssumme verschiedene Szenarien durchzurechnen, um ein persönlich optimales Angebot zu finden. Ein guter Versicherungsmakler wird solche Szenarien von vornherein in sein Angebot für die Police integrieren.

Angebot anfordern » Gesundheitsprüfung und besondere Risiken

Vor dem Abschluss des Vertrages für eine Risikolebensversicherung nehmen die Versicherer eine Gesundheitsprüfung vor. Entscheidend für die Beitragsberechnung ist der gesundheitliche Zustand zum Zeitpunkt des Antrags auf die Police, später eintretende gesundheitliche Beeinträchtigungen haben keinen Einfluss auf die Beitragshöhe. Über Art und Umfang der Gesundheitsfragen entscheiden die Versicherungsunternehmen, zum Teil gibt es Abstufungen für unterschiedliche Tarife. Die Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, anderenfalls steht im Todesfall der Versicherungsschutz in Frage.

Für den Umgang mit risikorelevanten gesundheitlichen Beeinträchtigungen gibt es seitens der Versicherungsgesellschaften verschiedene Konzepte: Entweder muss der Versicherungsnehmer einen Risikozuschlag zahlen oder die Versicherungsleistung wird für den Todesfall aufgrund bestimmter Vorerkrankungen ausgeschlossen. In der Praxis spielt ein solcher vertraglicher Leistungsausschluss für Risikolebensversicherungen nur eine untergeordnete Rolle – unter anderem deshalb, weil der Todeseintritt aufgrund einer bestimmten Erkrankung dafür exakt und umfassend nachgewiesen werden müsste. Natürlich haben die Versicherungsgesellschaften auch das Recht, den Antrag auf eine Risikolebensversicherung aufgrund gravierender Vorerkrankungen abzulehnen.

Angehörige einiger Berufsgruppen erhalten die Policen grundsätzlich nur mit einem Risikoaufschlag. Hierzu zählen beispielsweise Fensterputzer, Feuerwehrleute, Dachdecker, Gerüstbauer, Polizisten und Artisten. Das Gleiche gilt für Versicherungsnehmer, die einen besonders risikoreichen Sport betreiben. Zwar fällt die Bewertung der Risiken durch Sport und Hobbys bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften durchaus unterschiedlich aus. Fallschirmspringer, Bergsteiger, Autorennfahrer und Motorradfahrer müssen jedoch bei fast allen Versicherern mit einem Risikozuschlag rechnen.

Raucher/Nichtraucher

Medizinstatistiken zeigen, dass die Lebenserwartung von Rauchern im Vergleich zu Nichtrauchern um etwa zehn Jahre geringer ist. Von Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind Raucher deutlich häufiger betroffen. Bei den Prämien für eine Risikolebensversicherung müssen sie daher einen Raucheraufschlag zahlen. Je nach Versicherungsgesellschaft kann dieser über 50 Prozent der Beiträge eines Nichtrauchers betragen.

Entscheidend für die Risikobewertung ist der Raucherstatus, die Zahl der täglich oder monatlich gerauchten Zigaretten spielt dafür keine Rolle. Andere Tabakerzeugnisse (Zigarren, Pfeifen, Kau- oder Schnupftabak) sowie E-Zigaretten sind normalen Zigaretten gleichgestellt. Als Nichtraucher werden Versicherungsnehmer eingestuft, die in den letzten zwölf Monaten keines dieser Produkte verwendet haben.

Wer sich das Rauchen abgewöhnt, kann oft trotzdem nicht in einen günstigeren Nichtrauchertarif wechseln. Je nach Höhe des Raucheraufschlags können daher eine Kündigung des Altvertrages und der Neuabschluss einer Risikolebensversicherung bei einem anderen Anbieter sinnvoll sein. Versicherte, die erst nach dem Vertragsabschluss beginnen, Tabak oder E-Zigaretten zu konsumieren, sollten ihren Versicherer darüber informieren und in einen Rauchertarif wechseln, um im Versicherungsfall Leistungskürzungen zu vermeiden.

Abbau von Risikozuschlägen

Raucher und andere Versicherte, die einen Risikozuschlag zahlen müssen, können versuchen, mit ihrer Versicherungsgesellschaft einen Abbau von Risikozuschlägen zu verhandeln. Gründe dafür sind beispielsweise ein späterer Rauchstopp oder das Ausheilen einer ursprünglich risikorelevanten Krankheit. Verpflichtet sind die Versicherungsgesellschaften zu solchen Neukalkulationen von Tarifen nicht, trotzdem akzeptieren sie oft eine entsprechende Vereinbarung im Versicherungsvertrag.

Abgesichert durch das Leben

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Versicherungssumme im Todesfall
Vertragsformen mit Kostenrelevanz

Normalerweise werden Risikolebensversicherungen auf den Namen von Einzelpersonen abgeschlossen. Daneben sind jedoch auch sogenannte verbundene Risikolebensversicherungen möglich. Hierbei werden zwei oder mehrere Personen durch eine gemeinsame Police abgesichert – ein solches Versicherungsmodell ist für die Versicherungsnehmer, aber auch für die Assekuranzen kostengünstig. Die Todesfallleistung wird bei einem solchen Vertrag grundsätzlich nur einmal ausgezahlt, danach endet der Vertrag. Falls die versicherten Personen – beispielsweise durch einen Unfall – zur gleichen Zeit versterben, erhalten die gesetzlichen Erben ihren Anteil an der Versicherungssumme ausgezahlt. Alternativ können im Versicherungsvertrag auch andere Auszahlungsmodalitäten vereinbart werden. Verbundene Risikolebensversicherungen eignen sich beispielsweise für Geschäftspartner oder kinderlose (Ehe-) Paare. Wenn Kinder vorhanden sind, ist diese Versicherungsvariante dagegen weniger optimal. Eine umfassende Absicherung für ihre Kinder erreichen Eltern besser durch zwei eigenständige Policen.

Steuerliche Aspekte

Bei der Wahl des Versicherungsmodells spielen gegebenenfalls auch steuerliche Aspekte eine Rolle. Bei unverheirateten Paaren fällt für den überlebenden Partner sehr wahrscheinlich eine hohe Erbschaftssteuer auf die Versicherungssumme an. Die steuerliche Belastung lässt sich jedoch durch einen Trick umgehen: Leistungen aus Risikolebensversicherungen bleiben steuerfrei, wenn Versicherungsnehmer, Bezugsberechtigter und Beitragszahler identisch sind. In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer im Todesfall also seine eigene Versicherungsleistung ausgezahlt.

Wenn sich Partner mit einer Risikolebensversicherung gegenseitig versichern, fallen auf die Versicherungssumme ebenfalls keine Steuern an. Bei diesem Modell schließt beispielsweise die Frau einen Versicherungsvertrag für ihren Partner ab. Sie gilt hierdurch als Versicherungsnehmerin, gleichzeitig ist sie als Bezugsberechtigte und Beitragszahlerin in die Police eingetragen.

Ihr Partner schließt gegebenenfalls einen identischen Vertrag, in dem nicht er selbst, sondern seine Frau versichert wird. Dieses Vertragsmodell eignet sich vor allem für unverheiratete Partner, bei denen der überlebende Partner nur Summen von bis zu 20.000 Euro nicht versteuern muss. Bei Ehepaaren und Kindern bleiben dagegen 500.000 Euro steuerfrei.

Risikolebensversicherungen auf Gegenseitigkeit können auch zwischen zwei oder mehreren Geschäftspartnern abgeschlossen werden, so dass im Versicherungsfall für das Unternehmen/die überlebenden Geschäftspartner keine Steuerlast entsteht.

Die Kosten für eine Risikolebensversicherung sind als Vorsorgeausgaben von der Steuer absetzbar. Die Prämien für betriebliche Risikolebensversicherungen gelten als steuerlich relevante Betriebsausgaben.

Bruttoprämie, Nettoprämie, Todesfallbonus

Der vom Versicherungsunternehmen kalkulierte Beitrag ist eine Bruttoprämie, die im Vertrag vereinbart und rechtverbindlich ist. Jedoch wirtschaften die Assekuranzen natürlich auch mit den Geldern ihrer Kunden. Auf der Grundlage der realen und prognostizierten Kapitalerträge der Policen wird eine Nettoprämie errechnet. Einen Teil der Differenz zur Bruttoprämie – also einen Anteil am Kapitalzuwachs durch die Police – geben die Versicherungsgesellschaften in Form von Beitragsreduktionen an die Versicherungsnehmer. Die sogenannten Nettoprämien sind jedoch nicht gesetzlich garantiert. Im Zweifelsfall gilt für den Versicherungsnehmer die Bruttoprämie.

Viele Verträge enthalten statt einer (eventuell variablen) Nettoprämie den sogenannten Todesfallbonus. Der Versicherungsnehmer zahlt für seinen Vertrag zunächst die Bruttoprämie. Die erwirtschafteten Gewinnanteile werden im Versicherungsfall auf die Leistungssumme aufgeschlagen. Hierdurch erhöht sich die Todesfallsumme je nach der Laufzeitdauer des Vertrages bis zum Leistungsfall. Der Todesfallbonus wird erst berechnet, wenn der Versicherungsfall tatsächlich eintritt.

Vertragskosten und Provisionen

Für den Abschluss des Vertrages über eine Lebensversicherung fallen Einrichtungs-, Verwaltungs- und Inkassokosten an. Bei letzteren geht es um die Abbuchung der Beträge. Versicherungsnehmer, die ihre Beiträge nicht monatlich, sondern vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen, erhalten hierdurch einen Kostenvorteil. Die Vertragskosten richten sich nach den Kostenkalkulationen der Versicherungsunternehmen.

Wenn die Police über einen Außendienstmitarbeiter des Versicherungsunternehmens oder einen unabhängigen Vermittler abgeschlossen wird, fallen zusätzlich zu den Vertragskosten Provisionen an. Sie setzen sich aus der Abschlussprovision sowie einer jährlichen Beitragsbestandsprovision zusammen. Die Grundlage für die Provisionsberechnung bildet die Summe der zu zahlenden Versicherungsbeiträge. Im Schnitt belaufen sich die Provisionen auf etwa zwei Prozent pro Jahr, können je nach Versicherungsunternehmen jedoch auch deutlich höher sein.

Anbieter- und Tarifwahl

Um eine günstige Lebensversicherung zu finden, sind Marktvergleiche nötig. Da bei einer Risikolebensversicherung der Versicherungsfall eindeutig geregelt ist, kommt es bei der Anbieter- und Tarifwahl vor allem auf die Kosten der Police an.

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