Risikolebensversicherung.com ist kein Versicherungsmakler/Versicherungsvermittler. Für die Versicherungsvermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, Mr. Money/Dirk Natschke und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Risikolebensversicherung.com. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.
Wie funktioniert eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung ist eine Personenversicherung, die ihre Leistung nur im Todesfall erbringt. Das Ansparen von Kapital ist damit nicht verbunden. Sie dient als Todesfall- und Hinterbliebenenschutz. Von den Banken werden Risikolebensversicherungen oft gefordert, um eine Restschuld abzusichern.
Wie lange sein Leben dauert, hat kein Mensch in der Hand. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt an, dass rund 13 Prozent der Bundesbürger zwischen ihrem 45. und 65. Lebensjahr versterben, weitere zwei Prozent trifft der Tod in noch jüngeren Jahren. Für die Angehörigen ist der Verlust eines nahestehenden Menschen schlimm genug. Wenn der Verstorbene auch der Hauptverdiener oder sogar der Alleinverdiener der Familie ist, das Haus nicht abbezahlt ist oder andere Schulden drücken, kann ein Todesfall auch aus finanziellen Gründen existenzbedrohend werden.
Die Risikolebensversicherung – Absicherung für den Todesfall
Hier setzt das Prinzip der Risikolebensversicherung an. Sie ist eine reine Risikoversicherung. Die Versicherungssumme wird an die Angehörigen ausgezahlt, wenn die versicherte Person verstirbt. Andere Leistungsaspekte sind in einer Risikolebensversicherung nicht enthalten. Wenn der Versicherte die Laufzeit des Vertrages überlebt, werden die Versicherungsbeiträge normalerweise nicht zurückgezahlt. Einige wenige Versicherungsgesellschaften bieten inzwischen auch Risikolebensversicherungen mit Beitragsrückerstattung an, falls der Versicherungsfall nicht eingetreten ist. Bisher handelt es sich dabei um Nischenprodukte mit relativ hohen Prämien.
Welche Unterlagen fordert die Versicherung im Leistungsfall?Im Vertrag für eine Risikolebensversicherung werden ein oder mehrere Begünstigte eingetragen, die im Leistungsfall Anspruch auf die Versicherungssumme haben. Falls der Versicherte stirbt, sind sie verpflichtet, den Todesfall so bald wie möglich – normalerweise innerhalb von 72 Stunden nach dem Todeseintritt – der Versicherung zu melden. Im ersten Schritt reicht hier ein Anruf, später müssen sie ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung durch die Vorlage des Versicherungsvertrages, des Totenscheins und der Sterbeurkunde geltend machen. Bei einigen Vertragsmodellen wird die Versicherungssumme der Erbschaft zugeschlagen – in diesem Fall ist auch die Vorlage eines Erbscheins nötig.
Als Begünstigte einer Risikolebensversicherung können Privatpersonen, Geschäftspartner, aber auch Unternehmen oder Institutionen eingetragen werden.
Versicherungssumme und Laufzeit – die wichtigsten Komponenten des VertragesDie wichtigsten und leistungsrelevanten Bestandteile der Verträge für eine Risikolebensversicherung sind die Versicherungssumme sowie die Laufzeit des Versicherungsschutzes. Wie hoch die Versicherungssumme sein soll, richtet sich nach den individuellen Anforderungen des Versicherungsnehmers.
Wenn es um die Absicherung von Hinterbliebenen geht, spielen hier der Verlust des Einkommens des Verstorbenen, vorhandene Schulden sowie das Alter der Kinder eine Rolle. Als Faustregel kann gelten, dass die Versicherung das Drei- bis Fünffache des Brutto-Einkommens des Versicherten abdecken sollte. Die Laufzeit der Versicherung hängt davon ab, wie lange Versicherungsbedarf besteht – beispielsweise bis zum Ausbildungsende von Kindern.
Falls die Versicherung zur Absicherung eines Kredites dient, muss mindestens die Kreditsumme versichert sein. Wenn das Darlehen vor weniger als zehn Jahren aufgenommen wurde, sollte die Versicherungssumme zehn bis 15 Prozent höher als die Darlehenssumme sein, um auch die Vorfälligkeitsentschädigung bei einer vorzeitigen Ablösung des Kredites abzudecken. Die Verträge für eine Risikolebensversicherung als Restschuldversicherung enden mit der Laufzeit des Darlehens.
Zur Absicherung von Hinterbliebenen ist eine konstante Versicherungssumme, die für die gesamte Laufzeit des Vertrages gilt, die beste Variante. Für Restschuldversicherungen kann auch eine jährlich (annuitätisch) oder linear fallende Versicherungssumme vereinbart werden. Die Versicherungssumme und die Beitragshöhe sinken in diesem Fall zusammen mit der Restschuld.
Risikolebensversicherungen – Todesfallschutz für wenig GeldIm Vergleich zu Kapitallebensversicherungen ist eine Risikolebensversicherung ausgesprochen günstig, da der Beitrag hier nicht in einen Todesfallschutz und einen kapitalbildenden Anteil aufgesplittet ist. Hierdurch ist – beispielsweise für junge Familien – auch die Vereinbarung deutlich höherer Todesfallsummen möglich.
Allerdings gibt es zwischen den Tarifen und der Prämienhöhe für Risikolebensversicherungen große Unterschiede. Aus einer Untersuchung der Stiftung Finanztest aus dem Jahr 2015 geht hervor, dass ein 35-jähriger Nichtraucher für eine Risikolebensversicherung mit 25-jähriger Laufzeit und einer Todesfallsumme von 250.000 Euro im günstigsten Tarif nur 176 Euro pro Jahr zu zahlen hatte. Dagegen verlangte der teuerste Anbieter für ein identisches Versicherungsmodell rund 750 Euro.
Die Beiträge für eine Risikolebensversicherung werden monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich abgebucht. Versicherungsnehmer, die längere Zahlungsintervalle wählen, sparen Verwaltungskosten und zahlen hierdurch einen geringeren Beitrag.
Seit Ende 2012 dürfen neue Lebensversicherungsverträge ausschließlich als Unisex-Tarife angeboten werden. Bis dahin waren Frauen wegen ihrer höheren Lebenserwartung beim Abschluss einer Risikolebensversicherung klar im Vorteil.
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Vor dem Vertragsabschluss: Risikoprüfung
Vor dem Abschluss des Vertrages für eine Risikolebensversicherung steht eine Risikoprüfung durch das Versicherungsunternehmen. Ein sehr hohes Sterberisiko der zu versichernden Person während der Laufzeit der Versicherung kann zu einem Ausschluss oder zu Risikoaufschlägen führen. Im Zentrum der Risikoprüfung steht ein Gesundheitsfragebogen. Außerdem werden Risiken abgefragt, die aus dem ausgeübten Beruf oder Freizeitaktivitäten resultieren.
Ausschlussgründe sind schwerwiegende Vorerkrankungen wie Krebs, psychische Erkrankungen oder HIV. Auch starkes Übergewicht kann dem Vertragsabschluss für eine Risikolebensversicherung entgegenstehen. Die Altersgrenze für Risikolebensversicherungen liegt bei 75 Jahren. Sie gilt nicht nur für Neuabschlüsse, sondern auch die Laufzeit der Verträge. Allerdings liegt ihre Festlegung im Ermessen der Versicherer – viele Anbieter setzen sie schon früher an.
Einige Assekuranzen lehnen es ab, Angehörige bestimmter Berufe – beispielsweise Gerüstbauer, Dachdecker oder Artisten – zu versichern. Auch Polizisten und Soldaten haben es sehr schwer, eine Police für eine Risikolebensversicherung zu erhalten. Risikoaufschläge werden für einige weitere Berufe, potentiell risikoreiche Sportarten sowie verschiedene Krankheitsbilder fällig – sie werden je nach dem individuellen Sterberisiko gestaffelt. Raucher werden in der Risikolebensversicherung grundsätzlich nur mit einem Risikoaufschlag versichert.
Wichtig: Die Gesundheitsfragen und alle anderen Fragen der Versicherungsgesellschaft zu den individuellen Risiken müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten werden. Anderenfalls hat die Versicherung das Recht, die Zahlung der Todesfallsumme komplett oder teilweise zu verweigern.
Risikolebensversicherungen können Einzelversicherungen oder verbundene Versicherungen sein. Verbundene Risikolebensversicherungen versichern zwei oder mehrere Personen in einer gemeinsamen Police. Die Todesfallsumme wird bei diesem Modell jedoch nur einmal ausgezahlt – sobald einer der Versicherten stirbt, endet der Vertrag.
Unverheiratete Paare oder Geschäftspartner sollten sich für einen sogenannten „Über-Kreuz-Vertrag“ entscheiden. Hierbei versichern sich die Partner gegenseitig. Als ein Beispiel: Eine Frau versichert ihren Mann, in der Police erscheint sie als Versicherungsnehmerin, Begünstigte und Beitragszahlerin – der Mann schließt für sie einen identischen Vertrag. Hierdurch bleibt die Todesfallsumme im Leistungsfall erbschaftssteuerfrei – anderenfalls würde für Versicherungssummen von mehr als 20.000 Euro Erbschaftssteuer fällig. Ehepartner sollten diese Vertragsform wählen, wenn ihr Gesamtvermögen inklusive der Versicherungssumme den Erbschaftssteuer-Freibetrag für Verheiratete von 500.000 Euro übersteigt.
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