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Risikolebensversicherung abgelehnt was nun?

Eine Risikolebensversicherung ist ein Basisschutz, der für viele Privathaushalte unverzichtbar ist.

Zur Absicherung von größeren Darlehen werden diese Versicherungen ebenfalls gern verwendet und von den Banken auch eingefordert. Wenn die Risikolebensversicherung abgelehnt wird, kann diese Entscheidung somit vor größere Probleme stellen. Gleichwertige Alternativen zu dieser Versicherungsart sind kaum vorhanden. Ob der Antrag auf eine Risikolebensversicherung akzeptiert oder abgelehnt wird, liegt im Ermessen der Versicherungsgesellschaften.

Ausschlaggebend für die Ablehnung ist ein unverhältnismäßig hohes Sterberisiko. Nicht versichert werden beispielsweise Menschen mit besonders risikoreichen Berufen oder Hobbys. Der wichtigste Grund für die Ablehnung von Risikolebensversicherungen ist jedoch eine nicht bestandene Gesundheitsprüfung.

Bestimmte Vorerkrankungen sind bei allen Versicherern ein Ausschlussgrund. Die Altersgrenze für den Abschluss einer Risikolebensversicherung liegt bei maximal 75 Jahren, viele Versicherer setzen sie jedoch fünf oder auch zehn Jahre früher an.

Gibt es Risikolebensversicherungen ohne Gesundheitsprüfung?

Risikolebensversicherungen ohne Gesundheitsprüfung werden seit dem 17. März 2010 nicht mehr angeboten. Seinerzeit war auf dem deutschen Markt nur ein einziger Versicherer mit einem solchen Tarif vertreten, für den sehr hohe Prämien fällig wurden. Heute gibt es keine Möglichkeit mehr, die Gesundheitsfragen für eine Risikolebensversicherung zu vermeiden.

Einige Versicherungsgesellschaften bieten Risikolebensversicherungen mit einer vereinfachten Risikoprüfung und vor allem einem reduzierten Gesundheitsfragebogen an. Diese Angebote wenden sich beispielsweise an junge Eltern, Gründer oder Interessenten, die mit der Police ein Hypothekendarlehen besichern wollen. Einige schwerwiegende Erkrankungen sind jedoch auch hier ein Ausschlussgrund. Zudem sind für den Abschluss der Verträge Altersgrenzen vorgesehen, die bei 40 oder 45 Jahren liegen. Auch die Versicherungssummen und die Laufzeiten dieser Policen sind zum Teil begrenzt.

Was wird mit dem Gesundheitsfragebogen abgefragt?

Mit den Gesundheitsfragen verschafft sich das Versicherungsunternehmen einen umfassenden Eindruck vom Gesundheitszustand eines Antragstellers. Für die letzten fünf oder zehn Jahre müssen alle Erkrankungen, Unfälle, ärztlichen Behandlungen und Krankenhausaufenthalte angegeben werden. Auch das Körpergewicht des potentiellen Versicherungsnehmers wird vor einem Vertragsangebot abgefragt.

Welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind Ausschlussgründe?

Zur Ablehnung des Versicherungsantrags führen Krankheiten, die das Sterberisiko signifikant erhöhen. Hierzu gehören beispielsweise Krebs, HIV und psychische Erkrankungen. Auch starkes Übergewicht mit einem Body Mass Index über 30 oder 50 sowie Herz-Kreislauf-Leiden können Ausschlussgründe sein. Krebspatienten müssen auch dann mit einer Ablehnung des Versicherungsantrags rechnen, wenn sie die Krankheit überstanden haben, jedoch deshalb noch regelmäßige Kontrolluntersuchungen in Anspruch nehmen.

Für Versicherungsinteressenten mit weniger schweren Vorerkrankungen und für Raucher werden die Versicherungsprämien mit einem Risikoaufschlag kalkuliert.

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Einmal abgelehnt – immer abgelehnt?

Die Fragen der Versicherer zum Gesundheitszustand sowie beruflichen und privaten Risiken müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden – anderenfalls kann der Versicherungsschutz komplett verloren gehen. Ablehnungen werden im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) gespeichert. Im ungünstigsten Fall lehnen danach auch weitere Versicherungsgesellschaften den Antrag ohne individuelle Prüfung ab. Um einem Eintrag in die HIS-Datenbank zu entgehen, kann eine anonyme Voranfrage bei einer oder mehrerer Assekuranzen durch einen Versicherungsmakler sinnvoll sein.

Alternativen zur Risikolebensversicherung

Echte Alternativen zu einer Risikolebensversicherung sind rar gesät. Nach einer Ablehnung können die folgenden Versicherungen in Frage kommen:

  1. Vor allem Senioren, die sich der Altersgrenze für eine Risikolebensversicherung nähern und keinen Versicherer mehr finden, können sich für eine Sterbegeldversicherung entscheiden. Sie dient dem Zweck, die Kosten für die Bestattung zu versichern, die Versicherungssummen liegen zwischen 10.000 und maximal 25.000 Euro. Für eine umfassende Absicherung der Hinterbliebenen reichen diese Beträge naturgemäß nicht aus. Jedoch sind je nach Versicherungsunternehmen und Tarif eine Aufnahme ohne Gesundheitsfragen und sogar ein Eintrittsalter nach dem 85. Geburtstag möglich. In einigen Tarifen gelten Wartefristen. Bevor sie abgelaufen sind, wird an die Hinterbliebenen nicht die volle Versicherungssumme ausgezahlt.

  2. Kapitallebensversicherungen können eine Alternative zur Risikolebensversicherung sein. Sie kombinieren den Todesfallschutz mit einer Kapitalanlage. Die Beiträge werden zwischen diesen beiden Bereichen aufgeteilt. Die Prämien für eine Kapitallebensversicherung sind im Vergleich zu einer Risikolebensversicherung deutlich höher, da der Versicherungsnehmer das angesparte Kapital nach dem Ablauf des Vertrages zurückerhält. Im Todesfall wird eine zuvor vereinbarte Versicherungssumme an den/die im Versicherungsvertrag genannten Begünstigten ausgezahlt.

Schon aufgrund der vergleichsweise hohen Kosten sind die Versicherungssummen von Kapitallebensversicherungen meist niedriger als bei einer Risikolebensversicherung. Für die Auszahlung im Todesfall gelten bei vielen Versicherungsunternehmen zudem Wartefristen, in denen kein Versicherungsschutz besteht. In diesem Fall erhalten die Begünstigten lediglich die bereits eingezahlten Beiträge zurück. Weitere Nachteile von Kapitallebensversicherungen sind hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, der sehr niedrige Garantiezins bei Neuverträgen sowie sinkende Überschussbeteiligungen.

Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen

Als Alternativen zur Risikolebensversicherung werden oft auch Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen betrachtet. Richtig ist das nur bedingt. In reinen Berufsunfähigkeitsversicherungen ist grundsätzlich kein Todesfallschutz enthalten. Zudem ist es mehr als unwahrscheinlich, dass ein Antragsteller, der keine Risikolebensversicherung abschließen kann, eine Berufsunfähigkeits-Police erhält.

Unfallversicherungen zahlen keine Invaliditätsleistung, sondern eine im Versicherungsvertrag vereinbarte Todesfallsumme aus, sofern ein Unfall innerhalb eines Jahres nach dem Unfalltag zum Tode führt. Falls am Unfallgeschehen vorhandene Vorerkrankungen zu mindestens 25 Prozent ursächlich beteiligt waren, wird die Todesfallleistung um diesen Teil gekürzt.

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